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	<title>Kommentare für Markenrecht-Blog.de</title>
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	<link>http://www.markenrecht-blog.de</link>
	<description>Blog der Rechtsanwälte Balan Stockmann &#038; Partner, Jena, zum Markenrecht</description>
	<lastBuildDate>Tue, 18 Nov 2008 10:33:50 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Kommentar zu BPatG: von Manuel</title>
		<link>http://www.markenrecht-blog.de/2007-07-23/bpatg-alpkonig-und-alpenkonig-besitzen-mittlere-zeichenahnlichkeit-beschluss-vom-30062007-az-26-w-pat-18403/#comment-176</link>
		<dc:creator>Manuel</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Nov 2008 10:33:50 +0000</pubDate>
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		<description>Das ist doch mal eine Marktlücke - Glühbier! Hilft dann auch gegen Erkältung :) Vielleicht klappt das ja wirklich. Bier warm machen und dann Glühwein-Gewürz dazu geben. Wenn das schmeckt (was ich mir nicht vorstellen kann), dann pack ich das zu meinen Rezepten dazu.

hehehe.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das ist doch mal eine Marktlücke &#8211; Glühbier! Hilft dann auch gegen Erkältung <img src='http://www.markenrecht-blog.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':)' class='wp-smiley' />  Vielleicht klappt das ja wirklich. Bier warm machen und dann Glühwein-Gewürz dazu geben. Wenn das schmeckt (was ich mir nicht vorstellen kann), dann pack ich das zu meinen Rezepten dazu.</p>
<p>hehehe.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu LG von karl eschweiler</title>
		<link>http://www.markenrecht-blog.de/2008-02-11/olg-koln-%e2%80%9eich-bin-ne-kolsche-jung%e2%80%9c-auf-t-shirt-keine-benutzung-der-marke-%e2%80%9ekolsche-jung%e2%80%9c-urt-v-29012008-az-33-o-21207/#comment-173</link>
		<dc:creator>karl eschweiler</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Sep 2008 15:11:56 +0000</pubDate>
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		<description>Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin auch der Auffassung, das eine Mentalität (Kölsche Art und Weise &quot;ne Kölsche Jung....) nicht als Marke geschützt werden sollte.
Dies sollte auch nur für den Begriff &quot;Kölsche Jung&quot; or &quot;Kölsch Mädchen&quot; gelten.

Bei einer Anerkenung als Marke, würde das Markenrecht nicht mehr klar difiniert werden können, da die Möglichkeit bestünde,  wie z.B &quot;Kölsches Prinzessböhnchen&quot;, oder &quot;minge Kölsche Sunneshing&quot; auch als Marke schützen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Eschweiler</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>ich bin auch der Auffassung, das eine Mentalität (Kölsche Art und Weise &#8220;ne Kölsche Jung&#8230;.) nicht als Marke geschützt werden sollte.<br />
Dies sollte auch nur für den Begriff &#8220;Kölsche Jung&#8221; or &#8220;Kölsch Mädchen&#8221; gelten.</p>
<p>Bei einer Anerkenung als Marke, würde das Markenrecht nicht mehr klar difiniert werden können, da die Möglichkeit bestünde,  wie z.B &#8220;Kölsches Prinzessböhnchen&#8221;, oder &#8220;minge Kölsche Sunneshing&#8221; auch als Marke schützen zu lassen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Karl Eschweiler</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Kommt von Rechtsanwalt Berlin</title>
		<link>http://www.markenrecht-blog.de/2007-06-18/kommt-die-regionale-top-level-domain-berlinde/#comment-172</link>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Berlin</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 26 Jul 2008 13:07:06 +0000</pubDate>
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		<description>Es werden doch sowieso beliebige TLDs eingeführt nach dem Beschluss der Konsortiums. Dann wird es nich nur .berlin geben, sondern auch .woala und .super usw. Dies wird ein Zirkus.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es werden doch sowieso beliebige TLDs eingeführt nach dem Beschluss der Konsortiums. Dann wird es nich nur .berlin geben, sondern auch .woala und .super usw. Dies wird ein Zirkus.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu OLG von A. K.</title>
		<link>http://www.markenrecht-blog.de/2008-01-25/olg-koln-verwendung-fremder-kennzeichen-als-keyword-advertising-ist-kein-markenrechtsverstos-%e2%80%93-urt-v-31082007-az-6-u-4807/#comment-164</link>
		<dc:creator>A. K.</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Feb 2008 10:34:30 +0000</pubDate>
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		<description>Wenn ich meinen laienhaften Senf dazugeben darf: Bei der Kernfrage Nr. 1 tendiere ich dazu, mich der Ihrer Auffassung anzuschließen. Anfangs mag man das - soweit man dem Werbeteil überhaupt Beachtung schenkt - für Zufall halten, letztendlich und nach mehreren Versuchen mit verschiedenen Suchworten wird man sich aber der Erkenntnis nicht verschließen können, dass das Auftauchen von Werbung des Konkurrenten mehr als bloßer Zufall ist. 

Die Kernfrage Nr. 2 würde ich ebenfalls bejahen. Bei der Suchmaschine yahoo (Beispielsuchwort: Bosch) ist ein Anzeigenteil durch eine lotrechten Strich von den Suchergebnissen abgeteilt. Das legt den Schlus nahe, dass es sich um zwei verschiedene Angebote handelt; die Differenzierung sollte keine Probleme bereiten. Weitere Werbung findet sich jedoch am unteren Ende der Seite. Diese unterscheidet sich nur in Kleinigkeiten von der optischen Darstellung der Suchergebnissen, da kann die Differenzierung zwischen Ergebnis- und Anzeigenteil beim oberflächlichen Betrachter schon Probleme bereiten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn ich meinen laienhaften Senf dazugeben darf: Bei der Kernfrage Nr. 1 tendiere ich dazu, mich der Ihrer Auffassung anzuschließen. Anfangs mag man das &#8211; soweit man dem Werbeteil überhaupt Beachtung schenkt &#8211; für Zufall halten, letztendlich und nach mehreren Versuchen mit verschiedenen Suchworten wird man sich aber der Erkenntnis nicht verschließen können, dass das Auftauchen von Werbung des Konkurrenten mehr als bloßer Zufall ist. </p>
<p>Die Kernfrage Nr. 2 würde ich ebenfalls bejahen. Bei der Suchmaschine yahoo (Beispielsuchwort: Bosch) ist ein Anzeigenteil durch eine lotrechten Strich von den Suchergebnissen abgeteilt. Das legt den Schlus nahe, dass es sich um zwei verschiedene Angebote handelt; die Differenzierung sollte keine Probleme bereiten. Weitere Werbung findet sich jedoch am unteren Ende der Seite. Diese unterscheidet sich nur in Kleinigkeiten von der optischen Darstellung der Suchergebnissen, da kann die Differenzierung zwischen Ergebnis- und Anzeigenteil beim oberflächlichen Betrachter schon Probleme bereiten.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Verwendung von OLG K&#246;ln: Verwendung fremder Kennzeichen als Keyword-Advertising ist kein Markenrechtsversto&#223; &#8211; Urt. v. 31.08.2007, Az. 6 U 48/07 - Von Rechtsanwalt Dr. Markus Stockmann - Markenrecht-Blog.de</title>
		<link>http://www.markenrecht-blog.de/2007-08-10/verwendung-fremder-marken-als-keyword-in-google-adword-anzeigen-ist-markenverletzung-olg-braunschweig-urteil-vom-12072007-az-2-u-2407/#comment-162</link>
		<dc:creator>OLG K&#246;ln: Verwendung fremder Kennzeichen als Keyword-Advertising ist kein Markenrechtsversto&#223; &#8211; Urt. v. 31.08.2007, Az. 6 U 48/07 - Von Rechtsanwalt Dr. Markus Stockmann - Markenrecht-Blog.de</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Jan 2008 07:55:14 +0000</pubDate>
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		<description>[...] gefundene Ergebnis in der Trefferliste aufgeführt wird oder im Anzeigenteil erscheint (wir berichteten). Das OLG Braunschweig geht davon aus, dass allein durch die Eingabe des Suchwortes eine [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] gefundene Ergebnis in der Trefferliste aufgeführt wird oder im Anzeigenteil erscheint (wir berichteten). Das OLG Braunschweig geht davon aus, dass allein durch die Eingabe des Suchwortes eine [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu EuGH: von Brainbridge</title>
		<link>http://www.markenrecht-blog.de/2007-10-01/eugh-erhalt-von-markenfamilien-erschwert-urteil-v-13092007-rechtssache-c-23406-p/#comment-150</link>
		<dc:creator>Brainbridge</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Oct 2007 07:10:44 +0000</pubDate>
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		<description>Das Urteil betraf eine italienische Sonderregelung, nach der der Markeninhaber im Umfeld seiner Kernmarke sog. &quot;Defensivmarken&quot; anmelden konnte, die nicht einem gesonderten Benutzungszwang unterlagen, sondern durch die Nutzung der Kernmarke &quot;mitbenutzt&quot; wurden. Ich denke nicht, dass dieses Urteil in dieser Hinsicht irgend eine Auswirkung auf die deutsche Rechtsprechung haben wird, da das Konzept der &quot;Defensivmarken&quot; hier völlig unbekannt ist.  

Allerdings bestätigt der EuGH, und das erscheint mir aus deutscher Sicht wichtiger, dass er das Konzept der Serienmarken durchaus anerkennt, solange nur auch mehrere Serienelemente genutzt werden (und nicht nur eines!), und so eine Gewöhnung des Verkehrs an die Verwendung einer solcher Markenserie eintritt. An dem Erfordernis einer rechtserhaltenden Benutzung für alle Registerrechte ändert das aber nichts. 

Siehe auch den (allerdings etwas langen) Beitrag bei Servicemarks unter http://servicemarks.blogspot.com/2007/09/ecj-endorses-concept-of-serial-marks.html</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das Urteil betraf eine italienische Sonderregelung, nach der der Markeninhaber im Umfeld seiner Kernmarke sog. &#8220;Defensivmarken&#8221; anmelden konnte, die nicht einem gesonderten Benutzungszwang unterlagen, sondern durch die Nutzung der Kernmarke &#8220;mitbenutzt&#8221; wurden. Ich denke nicht, dass dieses Urteil in dieser Hinsicht irgend eine Auswirkung auf die deutsche Rechtsprechung haben wird, da das Konzept der &#8220;Defensivmarken&#8221; hier völlig unbekannt ist.  </p>
<p>Allerdings bestätigt der EuGH, und das erscheint mir aus deutscher Sicht wichtiger, dass er das Konzept der Serienmarken durchaus anerkennt, solange nur auch mehrere Serienelemente genutzt werden (und nicht nur eines!), und so eine Gewöhnung des Verkehrs an die Verwendung einer solcher Markenserie eintritt. An dem Erfordernis einer rechtserhaltenden Benutzung für alle Registerrechte ändert das aber nichts. </p>
<p>Siehe auch den (allerdings etwas langen) Beitrag bei Servicemarks unter <a href="http://servicemarks.blogspot.com/2007/09/ecj-endorses-concept-of-serial-marks.html" rel="nofollow"></a><a href='http://servicemarks.blogspot.com/2007/09/ecj-endorses-concept-of-serial-marks.html'>http://servicemarks.blogspot.com/2007/09/ecj-endorses-concept-of-serial-marks.html</a></p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Verwechslungsgefahr von OLG K&#246;ln: Markenverletzende Verwendung der Domain &#8222;aidu.de&#8220;; kein Anspruch auf L&#246;schung der Domain &#8211; Urteil v. 01.06.2007, Az. 6 U 35/07 - Von Rechtsanwalt Dr. Markus Stockmann - Markenrecht-Blog.de</title>
		<link>http://www.markenrecht-blog.de/2007-09-12/verwechslungsgefahr-mit-dem-firmenschlagwort-%e2%80%9etelekom%e2%80%9c-in-zusammengesetzten-zeichen-%e2%80%93-bgh-urt-vom-19072007-az-i-zr-13704/#comment-148</link>
		<dc:creator>OLG K&#246;ln: Markenverletzende Verwendung der Domain &#8222;aidu.de&#8220;; kein Anspruch auf L&#246;schung der Domain &#8211; Urteil v. 01.06.2007, Az. 6 U 35/07 - Von Rechtsanwalt Dr. Markus Stockmann - Markenrecht-Blog.de</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Sep 2007 18:18:55 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Über uns / Impressum          &#171; Verwechslungsgefahr mit dem Firmenschlagwort „Telekom“ in zusammengesetzten Zeichen – BGH, Urt... [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Über uns / Impressum          &laquo; Verwechslungsgefahr mit dem Firmenschlagwort „Telekom“ in zusammengesetzten Zeichen – BGH, Urt&#8230; [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Verwendung von Rechtsanwalt Dr. Markus Stockmann</title>
		<link>http://www.markenrecht-blog.de/2007-08-10/verwendung-fremder-marken-als-keyword-in-google-adword-anzeigen-ist-markenverletzung-olg-braunschweig-urteil-vom-12072007-az-2-u-2407/#comment-56</link>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dr. Markus Stockmann</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Aug 2007 12:10:07 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.markenrecht-blog.de/2007-08-10/verwendung-fremder-marken-als-keyword-in-google-adword-anzeigen-ist-markenverletzung-olg-braunschweig-urteil-vom-12072007-az-2-u-2407/#comment-56</guid>
		<description>Na dann können ja gern Wetten entgegengenommen werden, wie die Sache ausgeht. 
Jedenfalls spricht viel dafür, in der Verwendung einer Marke als Adword-keyword auch deren Benutzung zu sehen. Schon der Wortlaut in § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG legt dies nahe: 
&quot;Dritten ist es untersagt, ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt&quot;. Von einer visuellen Sichtbarkeit der Marke für den Verbraucher ist nicht die Rede - auch wenn der Gesetzgeber bei Abfassung der Regelbeispiele in § 14 Abs. 3 und 4 MarkenG ganz offensichtlich nur solche Fallgestaltungen im Blick hatte - allerdings zu einer Zeit, in der an Metatags und Adword-keywords noch nicht zu denken war.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Na dann können ja gern Wetten entgegengenommen werden, wie die Sache ausgeht.<br />
Jedenfalls spricht viel dafür, in der Verwendung einer Marke als Adword-keyword auch deren Benutzung zu sehen. Schon der Wortlaut in § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG legt dies nahe:<br />
&#8220;Dritten ist es untersagt, ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt&#8221;. Von einer visuellen Sichtbarkeit der Marke für den Verbraucher ist nicht die Rede &#8211; auch wenn der Gesetzgeber bei Abfassung der Regelbeispiele in § 14 Abs. 3 und 4 MarkenG ganz offensichtlich nur solche Fallgestaltungen im Blick hatte &#8211; allerdings zu einer Zeit, in der an Metatags und Adword-keywords noch nicht zu denken war.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Verwendung von Christoph Graeber</title>
		<link>http://www.markenrecht-blog.de/2007-08-10/verwendung-fremder-marken-als-keyword-in-google-adword-anzeigen-ist-markenverletzung-olg-braunschweig-urteil-vom-12072007-az-2-u-2407/#comment-55</link>
		<dc:creator>Christoph Graeber</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Aug 2007 11:51:31 +0000</pubDate>
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		<description>Gegen das Urteil des OLG Braunschweig wurde zwischenzeitlich Revision eingelegt. der BGH führt das Aktenzeichen I ZR 125/07</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Gegen das Urteil des OLG Braunschweig wurde zwischenzeitlich Revision eingelegt. der BGH führt das Aktenzeichen I ZR 125/07</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Streit von Jörg Davids</title>
		<link>http://www.markenrecht-blog.de/2007-06-26/streit-um-ddr-markenrechte/#comment-54</link>
		<dc:creator>Jörg Davids</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 29 Jul 2007 17:11:31 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.markenrecht-blog.de/2007-06-26/streit-um-ddr-markenrechte/#comment-54</guid>
		<description>Betr.: Marke 30669458.1
Dieser erneute Eintragungsversuch wurde, wie der erste, ebenfalls inhaltlich mit den gleichen Begründungen am 19.03.07 abgelehnt.
Mfg.
Jörg Davisd

Weiterhin habe ich auch noch eine Eingabe an das BfJ gestellt mit folgender Antwort:

Sehr geehrter Herr Davids, 
Ihre Eingabe vom 14. Mai 2007 wird derzeit bearbeitet. Leider war eine zeitnahere Bearbeitung aufgrund des Arbeitsanfalls im Referat nicht möglich. Um die Entscheidung des LG München I in die Antwort mit einbeziehen zu können, würde ich Sie bitten, mir diese zu faxen oder als gescannten Anhang einer Email zu senden. Beim Faxen möchte ich Sie bitten, auf der ersten Seite zu vermerken &quot;z. Hd. Referat III B 5, Godendorff&quot;. Vielleicht mögen Sie mir auch mitteilen, inwiefern gegen die Entscheidung Berufung angekündigt oder eingelegt wurde. Sollte ein Vergleich geschlossen worden sein, würde ich mich auch über die Hergabe desselben freuen.

Vielen Dank und 
mit freundlichen Grüßen 
Dr. Nils Godendorff 

19.07.2007:
Sehr geehrter Herr Davids,
vielen Dank für die Email und das Protokoll. Die Antwort des Bundesministeriums der Justiz wird Ihnen voraussichtlich Ende nächster Woche zugehen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Dr. Nils Godendorff

Dr. Nils Godendorff 
Bundesministerium der Justiz 
Referat III B 5 
Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Recht gegen den unlauteren Wettbewerb 
www.bmj.de 
Fax: 030 / 18 580 - 9525</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Betr.: Marke 30669458.1<br />
Dieser erneute Eintragungsversuch wurde, wie der erste, ebenfalls inhaltlich mit den gleichen Begründungen am 19.03.07 abgelehnt.<br />
Mfg.<br />
Jörg Davisd</p>
<p>Weiterhin habe ich auch noch eine Eingabe an das BfJ gestellt mit folgender Antwort:</p>
<p>Sehr geehrter Herr Davids,<br />
Ihre Eingabe vom 14. Mai 2007 wird derzeit bearbeitet. Leider war eine zeitnahere Bearbeitung aufgrund des Arbeitsanfalls im Referat nicht möglich. Um die Entscheidung des LG München I in die Antwort mit einbeziehen zu können, würde ich Sie bitten, mir diese zu faxen oder als gescannten Anhang einer Email zu senden. Beim Faxen möchte ich Sie bitten, auf der ersten Seite zu vermerken &#8220;z. Hd. Referat III B 5, Godendorff&#8221;. Vielleicht mögen Sie mir auch mitteilen, inwiefern gegen die Entscheidung Berufung angekündigt oder eingelegt wurde. Sollte ein Vergleich geschlossen worden sein, würde ich mich auch über die Hergabe desselben freuen.</p>
<p>Vielen Dank und<br />
mit freundlichen Grüßen<br />
Dr. Nils Godendorff </p>
<p>19.07.2007:<br />
Sehr geehrter Herr Davids,<br />
vielen Dank für die Email und das Protokoll. Die Antwort des Bundesministeriums der Justiz wird Ihnen voraussichtlich Ende nächster Woche zugehen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
i.A.<br />
Dr. Nils Godendorff</p>
<p>Dr. Nils Godendorff<br />
Bundesministerium der Justiz<br />
Referat III B 5<br />
Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Recht gegen den unlauteren Wettbewerb<br />
<a href="http://www.bmj.de" rel="nofollow"></a><a href='http://www.bmj.de'>http://www.bmj.de</a><br />
Fax: 030 / 18 580 &#8211; 9525</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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