Archiv für die 'Online-Auktionshäuser' Kategorie

BGH:

Der BGH hat mit Urteil vom 19. April 2007 erneut Stellung zur Haftung von Internet-Auktionshäusern für fremde Markenverletzungen genommen (hier: Rolex). Das Gericht bleibt hinsichtlich der Verantwortlichkeit von online-Auktionshäusern für Markenrechtsverletzungen seiner Kunden bei der kurzen Formel, wonach nach Kenntniserlangung von der Markenrechtsverletzung die Pflicht besteht, das Angebot zu sperren; die Vorsorgepflicht zur Verhinderung zukünftiger Rechtsverletzungen besteht nur im Rahmen technisch möglicher und zumutbarer Prüfungspflichten. Eine generelle Prüfungspflicht ohne konkreten Verdacht besteht nicht.

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