Monatsarchiv für Juni 2007

Marke

Menschen verhalten sich auch bei der Benutzung von Suchmaschinen ganz markenorientiert. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie in den USA. Die Wissenschaftler legten Versuchspersonen Ergebnisse verschiedener Suchmaschinen vor, die allerdings identisch waren.
Die bekanntesten Marken wurden von Probanden auch am besten bewertet. Die Mehrheit der befragten Personen gab an, dass die Marke einer Suchmaschine mit Vertrautheit, Popularität und Vertrauen verbunden ist. Yahoo schnitt am besten ab, gefolgt von Google, MSN und einer unbekannten Suchmaschine.

Quelle: Heise Online
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FIFA

Das Landgericht Magdeburg hat entschieden, dass der mutmaßliche Besitzer von Probelosen zur Fußball-WM 2006 deren Weiterverkauf zu unterlassen hat. Die klagende FIFA berief sich auf ihre Markenrechte u.a. am WM-Logo.

“… Ein Mann aus Magdeburg hat auch den zweiten Prozess um Lose der Fußball-WM 2006 gegen die FIFA verloren. Gegenstand des Verfahrens waren 30 Lose aus einer Probeauslosung der Fußballweltmeisterschaft 2006, die der Mann erworben hatte, teilte das Landgericht Magdeburg am Mittwoch mit. Im Verfahren sei es um die Ansprüche aus dem Markenrecht gegangen. Der Fußball-Weltverband FIFA forderte von dem Magdeburger, den Weiterverkauf der Lose zu unterlassen und diese herauszugeben. In der Urteilsbegründung berief sich das Gericht auf das Markengesetz. Die FIFA sei alleinige Inhaberin der Markenrechte unter anderem am WM-Logo. Da der Magdeburger versucht hatte, die Lose in Internetauktionen zu verkaufen, habe er gegen dieses Markenrecht verstoßen.”

Quelle: ddp/ad-hoc-news ‘FIFA’ weiterlesen

Allianz

BBDO-Consulting berichtete am 25.Juni über Deutschlands wertvollste Marken. Im Top 30 Markenwert-Ranking der DAX-Unternehmen belegt die Allianz nunmehr den Spitzenplatz. Es folgen die Telekom und DaimlerChrysler.

Vollständiger Artikel: Die-news.de ‘Allianz’ weiterlesen

Streit

Am Landgericht München, so berichtet der Tagesspiegel, wird in diesen Tagen ein skurriler Streit um den Lizenzschaden für die Benutzung der Marke „DDR“ sowie des Staatsflaggensymbols der DDR verhandelt. Es klagt ein Unternehmer, der es geschafft hat, beide Marken beim DPMA zur Eintragung „durchzubringen“.
Pikant: Auch der Beklagte hatte dies bereits versucht und war gescheitert, da es sich nach Auskunft des DPMA um geografische Herkunftsangaben handele.
„Weder das Wappen noch die Buchstaben hätten eingetragen werden dürfen“, sagt Uwe Nietiedt vom Patent- und Markenamt in München. Er kann sich nicht erklären, warum einer seiner Kollegen 2003 Jansens Antrag angenommen hat. Aber er sagt auch: „Das ist eine hochkomplexe Angelegenheit.“

Vollständiger Artikel: Tagesspiegel.de v.18.06.2007

Anmerkung: Problematisch an der Angelegenheit ist, dass § 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG zwar die Eintragung von Marken, die u.a. Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen enthalten, als absolutes Schutzhindernis nicht zulässt. Die DDR existiert jedoch als Staat nicht mehr. Allerdings könnten die DDR-Staatssymbole als „geografische Herkunftsangabe“ iSd. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG gesehen werden mit der Folge, dass sie jedenfalls nicht eintragungsfähig sind.

Es bleibt spannend: Auch der Beklagte versucht nun erneut, eine „DDR-Marke“ beim DPMA zur Eintragung anzumelden (AZ. 30669458.1). Und noch eine Anmeldung zur Wortmarke liegt den Prüfern des DPMA auf dem Tisch, diesmal von einem Anmelder aus Freiburg (Az. 30700482.1). Bleibt zu hoffen, dass im DPMA nun eine klare Verfahrensweise in Sachen „DDR“ einkehrt.

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Ältere

Die Focus Magazin Verlag GmbH musste beim europäischen Gericht erster Instanz (EuG) eine herbe Schlappe hinnehmen.

Die Unterschiede zwischen der älteren Bildmarke Micro Focus und der 1997 angemeldeten Gemeinschaftsmarke – Wortmarke – Focus reichen nicht aus, um die Gefahr von Verwechslungen bei den maßgeblichen Verkehrskreisen und für identische und hochgradig ähnliche Waren und Dienstleistungen auszuschließen.

In den Urteilsgründen heißt es unter anderem:

„Im Übrigen können nach ständiger Rechtsprechung eine zusammengesetzte Marke und eine andere Marke, die mit einem der Bestandteile der zusammengesetzten Marke identisch oder diesem ähnlich ist, nur dann als ähnlich angesehen werden, wenn dieser Bestandteil das dominierende Element in dem von der zusammengesetzten Marke hervorgerufenen Gesamteindruck ist. Das ist dann der Fall, wenn dieser Bestandteil allein schon geeignet ist, das Bild dieser Marke, das die angesprochenen Verkehrskreise im Gedächtnis behalten, so zu prägen, dass alle übrigen Bestandteile der Marke in dem durch diese hervorgerufenen Gesamteindruck zu vernachlässigen sind (Urteile des Gerichts MATRATZEN, Randnr. 33, und vom 4. Mai 2005, Chum/HABM – Star TV [STAR TV], T 359/02, Slg. 2005, II 1515, Randnr. 44).

Im vorliegenden Fall vermag der Bestandteil „Micro“ in der älteren Marke die Aufmerksamkeit nicht in der Weise vom Bestandteil „Focus“ abzulenken, dass die Wahrnehmung dieser Marke durch das Publikum in ausreichendem Maße verändert wird. Da nämlich feststeht, dass der Begriff „Micro“ eine gängige Bezeichnung für eine kleine Einheit ist, ist zu berücksichtigen, dass die Verbraucher dem Wort wahrscheinlich deshalb weniger Gewicht beimessen werden, weil es nicht geeignet ist, auf die betriebliche Herkunft der Ware hinzuweisen. …

Denn der von der älteren Marke hervorgerufene Gesamteindruck wird durch den Bestandteil „Focus“ so dominiert, dass der Bestandteil „Micro“ in dem Bild, das die maßgeblichen Verkehrskreise von der Marke im Hinblick auf die gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen im Gedächtnis behalten, zurücktritt. Da der Bestandteil „Micro“ zudem ein Adjektiv ist, bezieht er sich naturgemäß auf das Substantiv „Focus“, dessen Wirkung in der Wahrnehmung der Marke durch den Verbraucher somit verstärkt wird. Hieraus folgt, dass der Bestandteil „Focus“ das dominierende Element der älteren Marke ist. …

Die Marken sind im Gegenteil begrifflich ähnlich, da die ältere Marke als der „kleine Focus“ verstanden werden könnte, also als eine Variante des „Focus“. Obwohl nämlich das Wort „Micro“ für den Durchschnittsverbraucher in Deutschland auch eine eigenständige Bedeutung hat, wird es normalerweise zur Beschreibung des ihm folgenden Wortes verwendet. So wird es eher die vom Begriff „Focus“ vermittelte Idee der Fokussierung sein, die der deutsche Verbraucher begrifflich im Gedächtnis behält, wenn er die ältere Marke sieht.“

Fazit: Auch die europäischen Gerichte kommen nicht umhin, sich der vermeintlich totgesagten Prägetheorie des BGH zu bedienen. Ein Rechtsmittel zum EuGH scheint auf Grund der doch recht klaren Verwechslungsgefahr zwar wenig erfolgsaussichtig. Allerdings hatte die Zweite Beschwerdekammer des HABM den Widerspruch des Inhabers der älteren Marke MICRO FOCUS mit der Begründung zurückgewiesen, dass zwischen den beiden Zeichen beim Publikum keine Verwechslungsgefahr bestehe. Es könnte also spannend bleiben.

Quelle: EuGH ‘Ältere’ weiterlesen

LG

Das Landgericht München I hat die Klage des Insolvenzverwalters einer Werbeagentur gegen den ERC Ingolstadt (Deutsche Eishockey Liga) abgewiesen.

Die Pressemitteilung des LG München lautet auszugsweise:

„ … Gegenstand des Rechtsstreits ist das vom ERC Ingolstadt genutzte Panther-Logo. Auf dieses als Marke geschützte Logo – so meinte der klagende Insolvenzverwalter – habe die Werbeagentur, die es einst entwarf, Anspruch. … Das Landgericht München I entschied nun, dass der ERC das streitgegenständliche Logo weiterhin ohne Einschränkungen verwenden darf. Die Werbeagentur habe dem ERC sowohl urheberrechtlich wie markenrechtlich ein ausschließliches, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes sowie unwiderrufliches Nutzungsrecht an dem Logo eingeräumt. Der ERC habe – was der Webeagentur auch bekannt gewesen sei – ein dauerhaft verwendbares Logo benötigt, um damit Trikots, Fan-Artikel etc. auszustatten. Zu diesem Zwecke hätte der ERC die Nutzungsrechte im größtmöglichen Umfang erwerben müssen. Dies hätten beide Parteien gewollt und vereinbart. …“

Damit stellt das Gericht klar, dass auch die Abrede eines unwiderruflichen, ausschließlichen Nutzungsrechts an einer Marke weder formbedürftig ist noch ausdrücklich erfolgen muss. Vielmehr genügt es, wenn das Nutzungsrecht auf Grund schlüssigen Handelns oder – im Fall der Markenentwicklung – auf Grund einer erkennbaren Geschäftsgrundlage des Auftraggebers übergeht. Die Vertragsgestaltung der Werbeagentur sollte demzufolge die Übertragung des Nutzungsrechts von der vollständigen Zahlung des Honorars ausdrücklich abhängig machen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
‘LG’ weiterlesen

Löschung

Das Landgericht Berlin teilt in einer Pressemitteilung vom gestrigen Tag folgendes mit:


“Erfolg für die Musiker von „Karat“

Die Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin verurteilte heute die Witwe des 2004 verstorbenen Musikers Herbert Dreilich der Löschung der Wortmarke „Karat“ zuzustimmen.

Nach Auffassung der Richter haben die Kläger gemeinsam mit der Ehefrau des Verstorbenen die Rechte an dem Namen der Band. Diese Rechte seien unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Umstände durch das bewusste und gewollte gemeinschaftliche Auftreten mit dem Verstorbenen unter der Bezeichnung „Karat“ erworben worden. Die von den Gruppenmitgliedern gemeinsam erworbene Bezeichnung gehe daher der auf Antrag von Herbert Dreilich 1998 erfolgten Eintragung der Wortmarke „Karat“ beim Deutschen Patent- und Markenamt vor. Die Beklagte müsse als Rechtsnachfolgerin des Verstorbenen in die Löschung der Wortmarke einwilligen.

Die Beklagte hatte den Musikern zunächst die Verwendung des Namens Karat für Veranstaltungen gestattet. Später widerrief sie die Genehmigung. Sie war der Ansicht, dass aufgrund der Eintragung der Wortmarke „Karat“ die Rechte daran ausschließlich ihr zustünden. Hiergegen hatten die vier Musiker geklagt, die gemeinsam mit dem Verstorbenen in den 90er Jahren unter dem Namen „Karat“ Konzerte gaben, bei der Aufnahme einzelner Titel mitwirkten und auf dem Begleitmaterial der Tonträger abgebildet waren.”

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quelle: Pressemitteilung 42/2007 des KG Berlin ‘Löschung’ weiterlesen

Kommt

Heise-online berichtete am 6.6.2007 über die möglicherweise bevorstehende Einrichtung einer regionalen Top Level Domain (TLD) „.berlin“ .
Hierfür hätten sich angesichts des „verengten Namensraumes“ im Bereich der Top-Level-Domain .de Experten im Medienausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses am 13.06.2007 ausgesprochen.

Es wird angedacht, Markenrechtsinhaber in Berlin in speziellen Registrierungsrichtlinien gegenüber nicht-regionalen zu bevorzugen und Gattungsbegriffe – z.B. hotel.berlin zu versteigern. Senatssprecher Michael Donnermeyer erhob Bedenken: “Bei der Vergabe würden wir in einem Gremium über gewerbliche marktorientierte Bereiche mitentscheiden und wären in allen Konflikten mit drin in einer Zeit, wo sich der Staat aus solchen Prozessen heraushalten sollte.”
Richtig. Das wird ein heilloses Durcheinander, zumal es sehr wahrscheinlich ist, dass sich der Streit am Vergabeverfahren und insbesondere einer Bevorzugung von „Landeskindern“ entzünden wird. Spannend wird auch sein, ob das Berliner Beispiel – so es denn Realität wird – national und international Schule macht.
Ein klarer Vorteil dieser TLD: Der Ortsname in der Web- Adresse hat im Gegensatz zu nichtregionalen TLDs keine rechtswidrige Namens- bzw. Markenbenutzung zur Folge.

Quelle: heise-online

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Modebranche

In der Welt-online vom 12.07.2007 findet sich folgender Artikel über Produktfälschungen in der Modebranche (Ausschnitt):

“… Im Modebereich kletterte die Zahl der beschlagnahmten Waren um 175 Prozent auf 30,25 Mio. Kleidungsstücke und Accessoires wie zum Beispiel Taschen. Dabei geht der Trend dahin, nicht mehr containerweise Fälschungen abzuliefern, sondern über das Internet geringe Stückzahlen zu verkaufen. Industrie und Handel klagen bereits über Umsatzeinbußen in Höhe von mehreren Hundert Mio. Euro. “Die Fälschungen treffen uns doppelt: Zum einen geht neben dem Umsatz noch zusätzliche Kaufkraft verloren, zum anderen leidet der Ruf der Marken wegen der schlechten Qualität der Fälschungen”, klagt Thomas Rasch, Geschäftsführer vom Modeverband German Fashion.”

Link: Welt.de

Diesen Trend können wir nur bestätigen. ! Arglose online-Händler, bevorzugt Ebay-shopbetreiber, werden von dubiosen – oftmals aus China bzw. Südostasien – stammenden Verkäufern angemailt und sollen Markentextilien in vergleichsweise kleinen Mengen abnehmen. !
Die Wahrscheinlichkeit, dass der vermeintlich gute deal durch den Zoll oder genau hinschauende Kunden auffliegt, ist hoch.
Die Folge: Es drohen teure Abmahnungen, die keinesfalls ignoriert werden sollten. Ist ein Händler im Besitz solcher Fälschungen oder lässt er sich solche nur zusenden, ist er dennoch zur Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verpflichtet. In einem solchen Fall ist Schadensbegrenzung gefragt.
‘Modebranche’ weiterlesen

LG

Das Landgericht Nürnberg musste sich mit der Frage befassen, ob das Anbringen des Opel-Logos auf den Modellautos einer Spielzeug-Firma (Autec) eine Markenverletzung darstellt.

Der EuGH hat in einer Vorlageentscheidung vom 26.01.2007 (Az. C-48/05) für das Anbringen des Opel-Logos eine Markenbenutzung durch einen Modellautohersteller prinzipiell für möglich erachtet, da das auf den Modellautos verwendete Opel-Logo als Marke auch für Spielzeug eingetragen war. Das Verbotsrecht des Markeninhabers solle sicherstellen, dass die Marke ihre Funktion erfüllen kann, die insbesondere darin besteht, die Herkunft der mit der Marke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen von einem bestimmten Unternehmen zu gewährleisten. Daher könne der Markeninhaber nach Ansicht des EuGH einem Dritten aber nur dann die Benutzung seiner Marke verbieten, wenn dadurch die Hauptfunktion der Marke (Herkunftshinweis) beeinträchtigt werden kann. Dies festzustellen sei aber allein Sache des vorlegenden Gerichts.
‘LG’ weiterlesen