Die Focus Magazin Verlag GmbH musste beim europäischen Gericht erster Instanz (EuG) eine herbe Schlappe hinnehmen.
Die Unterschiede zwischen der älteren Bildmarke Micro Focus und der 1997 angemeldeten Gemeinschaftsmarke – Wortmarke – Focus reichen nicht aus, um die Gefahr von Verwechslungen bei den maßgeblichen Verkehrskreisen und für identische und hochgradig ähnliche Waren und Dienstleistungen auszuschließen.
In den Urteilsgründen heißt es unter anderem:
„Im Übrigen können nach ständiger Rechtsprechung eine zusammengesetzte Marke und eine andere Marke, die mit einem der Bestandteile der zusammengesetzten Marke identisch oder diesem ähnlich ist, nur dann als ähnlich angesehen werden, wenn dieser Bestandteil das dominierende Element in dem von der zusammengesetzten Marke hervorgerufenen Gesamteindruck ist. Das ist dann der Fall, wenn dieser Bestandteil allein schon geeignet ist, das Bild dieser Marke, das die angesprochenen Verkehrskreise im Gedächtnis behalten, so zu prägen, dass alle übrigen Bestandteile der Marke in dem durch diese hervorgerufenen Gesamteindruck zu vernachlässigen sind (Urteile des Gerichts MATRATZEN, Randnr. 33, und vom 4. Mai 2005, Chum/HABM – Star TV [STAR TV], T 359/02, Slg. 2005, II 1515, Randnr. 44).
Im vorliegenden Fall vermag der Bestandteil „Micro“ in der älteren Marke die Aufmerksamkeit nicht in der Weise vom Bestandteil „Focus“ abzulenken, dass die Wahrnehmung dieser Marke durch das Publikum in ausreichendem Maße verändert wird. Da nämlich feststeht, dass der Begriff „Micro“ eine gängige Bezeichnung für eine kleine Einheit ist, ist zu berücksichtigen, dass die Verbraucher dem Wort wahrscheinlich deshalb weniger Gewicht beimessen werden, weil es nicht geeignet ist, auf die betriebliche Herkunft der Ware hinzuweisen. …
Denn der von der älteren Marke hervorgerufene Gesamteindruck wird durch den Bestandteil „Focus“ so dominiert, dass der Bestandteil „Micro“ in dem Bild, das die maßgeblichen Verkehrskreise von der Marke im Hinblick auf die gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen im Gedächtnis behalten, zurücktritt. Da der Bestandteil „Micro“ zudem ein Adjektiv ist, bezieht er sich naturgemäß auf das Substantiv „Focus“, dessen Wirkung in der Wahrnehmung der Marke durch den Verbraucher somit verstärkt wird. Hieraus folgt, dass der Bestandteil „Focus“ das dominierende Element der älteren Marke ist. …
Die Marken sind im Gegenteil begrifflich ähnlich, da die ältere Marke als der „kleine Focus“ verstanden werden könnte, also als eine Variante des „Focus“. Obwohl nämlich das Wort „Micro“ für den Durchschnittsverbraucher in Deutschland auch eine eigenständige Bedeutung hat, wird es normalerweise zur Beschreibung des ihm folgenden Wortes verwendet. So wird es eher die vom Begriff „Focus“ vermittelte Idee der Fokussierung sein, die der deutsche Verbraucher begrifflich im Gedächtnis behält, wenn er die ältere Marke sieht.“
Fazit: Auch die europäischen Gerichte kommen nicht umhin, sich der vermeintlich totgesagten Prägetheorie des BGH zu bedienen. Ein Rechtsmittel zum EuGH scheint auf Grund der doch recht klaren Verwechslungsgefahr zwar wenig erfolgsaussichtig. Allerdings hatte die Zweite Beschwerdekammer des HABM den Widerspruch des Inhabers der älteren Marke MICRO FOCUS mit der Begründung zurückgewiesen, dass zwischen den beiden Zeichen beim Publikum keine Verwechslungsgefahr bestehe. Es könnte also spannend bleiben.
Quelle: EuGH ‘Ältere’ weiterlesen
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