Schiedsgericht

YouTube hatte am 30.06.2006 die Wortmarke „YouTube“ und das entsprechende Logo in der Schweiz registriert. Zwischen Januar und Mai 2007 hatte der Antragsgegner die Domain yuotube.ch sowie die Domains yotube.ch, youtoub.ch, youtub.ch, yuotube.ch, und yutube.ch registriert.

Das Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization (WIPO) hat am 10.10.2007 – wenig überraschend – die Übertragung der Domains auf YouTube LLC angeordnet.
Gründe hierfür waren zum einen, dass die Domains identisch bzw. schriftbildlich und phonetisch sehr ähnlich zu den Marken der Antragstellerin waren. Auf Grund der Tatsache, dass der Antragsgegner gleich sieben Domains auf einmal registrierte, ging das Schiedsgericht auch davon aus, dass diese Registrationen bösgläubig zum Zweck der Ausnutzung der Bekanntheit der YouTube-Marken erfolgten.

Quelle: WIPO Case No. DCH2007-0010

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