BPatG:

Eine unterhaltsame Entscheidung hat das Bundespatentgericht am 30. Juni getroffen.
Die Widerspruchsmarke “Alpkönig” (u.a. eingetragen für Bier) weist – etwas überraschend – eine nur mittlere Ähnlichkeit mit der angegriffenen Marke “Alpenkönig” (eingetragen für Glühwein) auf.

Die Waren Bier und Glühwein sind nach Auffassung des BPatG nur entfernt ähnlich. Unter anderem stellte das Gericht auf folgendes ab: Bier wird kühl getrunken, Glühwein erwärmt. Bier dient der Erfrischung, Glühwein der “leiblichen Erwärmung des Konsumenten”.

BPatG, Beschl. v. 30.06.200726 W (pat) 184/03

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