Das Landgericht Magdeburg hat entschieden, dass der mutmaßliche Besitzer von Probelosen zur Fußball-WM 2006 deren Weiterverkauf zu unterlassen hat. Die klagende FIFA berief sich auf ihre Markenrechte u.a. am WM-Logo.
“… Ein Mann aus Magdeburg hat auch den zweiten Prozess um Lose der Fußball-WM 2006 gegen die FIFA verloren. Gegenstand des Verfahrens waren 30 Lose aus einer Probeauslosung der Fußballweltmeisterschaft 2006, die der Mann erworben hatte, teilte das Landgericht Magdeburg am Mittwoch mit. Im Verfahren sei es um die Ansprüche aus dem Markenrecht gegangen. Der Fußball-Weltverband FIFA forderte von dem Magdeburger, den Weiterverkauf der Lose zu unterlassen und diese herauszugeben. In der Urteilsbegründung berief sich das Gericht auf das Markengesetz. Die FIFA sei alleinige Inhaberin der Markenrechte unter anderem am WM-Logo. Da der Magdeburger versucht hatte, die Lose in Internetauktionen zu verkaufen, habe er gegen dieses Markenrecht verstoßen.”
Quelle: ddp/ad-hoc-news
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