Audi

Die Audi AG hat vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization (WIPO) mehrere Domains erstritten.
Die Audi AG hatte ihre Inhaberschaft der verletzten Marke „AUDI“ durch – auch nach dem Madrider Markenabkommen international registrierte – Marken nachgewiesen.

Audi brachte vor, dass die Domain audi-shop.com neben der identischen Übernahme der berühmten Bezeichnung „Audi“ einen durch einen Bindestrich abgekürzten beschreibenden Zusatz „shop“ enthält, der sogar an eine Subdomain erinnere.
Audi verwies auf die Verwicklung des Beschwerdegegners in zwei weitere Schidsgerichtsverfahren, die eine Verpflichtung zur Übertragung markenverletzender Domains zum Gegenstand hatten.

Das Schiedsgericht sah es auf Grund vieler links zu anderen Websites als erwiesen an, dass die Registrierung der Domain audi-shop.com lediglich dem Zweck diente, den Ruf der verletzten Marke aus Gewinnsucht auszubeuten.

Die Domain ist nun an Audi zu übertragen. Quelle: Case No. D2007-0200, Entscheidung v. 18.4.2007

Dasselbe Ergebnis gab es in der Schiedsgerichtssache Case No. D2007-0344, Entscheidung vom 8.5.2007 für die Domains audichannel.biz, audi-channel.com, audichannel.com, audichannel.info, audichannellive.com, audi-channel.net, audichannel.net, audichannel.org, audichannel.tv, auditv.com, theaudichannel.com und tvaudi.com. Auch hier wurden der Marke „Audi“ beschreibende Angaben hinzugefügt. Der Beschwerdegegner bot die Domains zum Verkauf an. Wiederum ging das Schiedsgericht von missbräuchlicher Absicht des Domaininhabers aus.

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