Anmeldung

Am 21.5.2006 haben die Fachminister der Mitgliedstaaten im EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat beschlossen, die Gebühren des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HBAM) zu senken. Beim HBAM, das seinen Sitz im spanischen Alicante hat, können Marken und Geschmacksmuster angemeldet werden, die ihren Inhabern Schutz für Waren und/oder Dienstleistungen innerhalb der gesamten Gemeinschaft garantieren.

Die Fachminister sind mit ihrer Entscheidung einem Vorschlag der deutschen EU-Ratspräsidentschaft gefolgt, die sich auf Grund von Einnahmeüberschüssen des HABM für eine deutliche Herabsetzung der Gebühren des HABM eingesetzt hatte. Beim HBAM waren im Jahr 2006 rund 77.500 Marken angemeldet worden.

Die Kostensenkung könnte – abhängig von deren Höhe – erhebliche Auswirkungen auf die Strategie zukünftiger Markenanmeldungen haben.
Darüber hinaus hat der Wettbewerbsfähigkeitsrat beschlossen, eine Studie über die Fortentwicklung des Gemeinschaftsmarkensystems erstellen zu lassen.

Quelle: Pressemitteilung des BMJ v. 21.5.2007


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